Rechtsprechung
BVerwG, 14.05.1963 - VII C 126.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erhebung eines Zuschlages zur Ausgleichsabgabe auf frisches Fleisch wegen verspäteter, unvollständiger, unrichtiger oder unterlassener Anzeige - Rechtsnatur eines Zuschlages als ein Rechtsnachteil zur Sicherung der Erhebung einer wirtschaftslenkenden Ausgleichsabgabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 20.07.1961 - OS V 24/58
- BVerwG, 14.05.1963 - VII C 126.61
Papierfundstellen
- BVerwGE 16, 87
- MDR 1963, 1038
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.01.1963 - VII C 182.60
Rechtmäßigkeit der Freistellung der Abgabe für zu Wurst oder Fleischwaren …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1963 - VII C 126.61
Daß die Ausgleichsabgabenverordnung kein offensichtliches Unrecht zum Inhalt hat und als Bundesrecht fortgilt, hat der erkennende Senat ebenfalls bereits wiederholt ausgeführt (vgl. zuletzt das Urteil vom 11. Januar 1963 - BVerwG VII C 182.60 - BVerwGE 15, 240).
- BVerwG, 26.02.1965 - VII C 41.62
Rechtsmittel
Bestätigung von BVerwGE 16, 87.Die Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 ist vom Revisionsgericht in der Entscheidung vom 14. Mai 1963 (BVerwGE 16, 87) bejaht worden.
- BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter - …
Denn ein Feststellungsantrag kann nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit einer Maßnahme gerichtet sein (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die Feststellung einer abstrakten objektiven Rechtspflicht bzw. auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 14, 235 f.; 16, 92 f. [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61]; BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 89/81 - m.w.N.). - BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88
Antrag auf Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen sich selbst …
Denn ein Feststellungsantrag kann nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit einer Maßnahme gerichtet sein (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die Feststellung einer abstrakten objektiven Rechtspflicht bzw. auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 14, 235 f.; 16, 92 f. [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61]; BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 9/87).
- BVerwG, 30.03.1966 - V C 114.65
Zulässigkeit einer Feststellungsklage
Auch dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (Beispiele für eine Feststellungsklage im Unterordnungsverhältnis etwa: BVerwGE 12, 261; 14, 235 [BVerwG 07.06.1962 - II C 15/60]; 16, 92 [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61]und 19, 112). - BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 49.84
Gasölbetriebsbeihilfe - Sanktion - Antragstellung - Abrechnungszeitraum
Der Hinweis der Revision auf BVerwGE 16, 87 (91) [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61] geht fehl. - BVerwG, 12.03.1965 - VII C 198.63
Erforderlichkeit einer Erlaubnis zum Aufstellen eines Kaffeeautomaten - …
Gegen die Zulässigkeit der Feststellungsklage bestehen keine Bedenken (BVerwGE 14, 235; 16, 92) [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61]. - BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88
Dienstrechtliche Maßnahmen im Fall des Absturzes einer TORNADO-Maschine infolge …
Bei seiner wörtlichen Auslegung ist der Antrag schon deshalb unzulässig, weil ein Feststellungsantrag nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit einer Maßnahme gerichtet sein kann (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), nicht aber - wie hier - auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage, selbst wenn sie als Vortrage rechtliche Bedeutung erlangen könnte, bzw. auf die Feststellung bloßer Tatsachen (vgl. BVerwGE 14, 235 f.; 16, 92 f. [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61];… BVerwG Beschluß vom 23. Februar 1989 - 1 WB 149, 150/88 - Eyermann/Fröhler, VwGO 9. Aufl. § 43 RdNr. 3 a.E.). - BVerwG, 08.04.1987 - 1 WB 127.86
Rechtsmittel
Bei seiner wörtlichen Auslegung - als Antrag auf Feststellung, daß der StvAChef/ChdSt HA die Klärung der Richtigkeit der Vorwürfe in dem Antrag des Gruppenleiters auf vorzeitige Versetzung rechtswidrig unterlassen habe und daß die Verwendung von Punkten in diesem Antrag, die aus der Beschwerde des Antragstellers vom 18. Dezember 1984 stammten, rechtlich unzulässig wäre - gilt das schon deshalb, weil ein Feststellungsantrag nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nicht bestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme gerichtet sein kann (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die Feststellung der Unterlassung einer abstrakten objektiven Rechtspflicht, welche die Rechtssphäre des Antragstellers - noch - nicht berührt, bzw. auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 14, 235 f.; 16, 92 f. [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61];… BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 89/81 Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 43 RdNr. 3 a.E.). - BVerwG, 18.12.1984 - 2 B 6.84
Auslegung des Merkmals der grundsätzlichen Bedeutung im Rahmen der Zulassung …
Die Revision ist auch nicht wegen Abweichung von dem in BVerwGE 16, 87 ff. abgedruckten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zuzulassen. - BVerwG, 11.04.1984 - 4 B 33.84
Revisibilität der Frage der Voraussetzungen einer Ermessensreduzierung auf Null …
Aus dem gleichen Grund scheidet auch eine Abweichung von "BVerwGE 16, 87 und 19, 149" aus; denn auch in diesen Entscheidungen geht es um andere - bundesrechtliche - Rechtsfragen, nämlich um Ausgleichsabgaben auf Frischfleisch und um Ersatzansprüche nach § 1531 RVO. - BVerwG, 27.11.1969 - I C 8.69
Inhalt und Umfang der Ermächtigung des Masseurgesetzes zum Erlass einer …
- BVerwG, 08.12.1967 - VII C 112.66
Befugnis zum Betrieb eines eigenen Senders i.R.d. Verbreitung von …
- BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 8.87
Verstoß gegen Kameradschaftspflichten - Veröffentlichung eines Artikels - …
- BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 89.81
Rechtsverletzung eines Soldaten durch verspätete Weiterleitung für ihn günstiger …
- BVerwG, 20.08.1965 - VII B 165.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.08.1965 - VII B 160.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.02.1965 - VII B 156.64
Rechtsmittel